Für die Notwasserverorgung gibt es Vorschriften. Hier finden Sie Informationen.
Die Vorschriften gemäss VTM für eine Notwasserversorgung lauten wie folgt:
- bis zum dritten Tag soviel wie möglich
- ab dem vierten Tag 4 l pro Person und Tag, für Nutztiere 60 l pro Grossvieheinheit und Tag
- ab dem sechsten Tag
- im privaten Haushalt und am Arbeitsplatz 15 l pro Person und Tag
- im Krankenhaus und im Pflegeheim 100 l pro Person und Tag
- in Betrieben, die lebenswichtige Güter herstellen, die erforderliche Menge
dies entspricht ca. 200 m3 / Tag
Der durchschnittliche Tagesverbrauch in Muri beträgt rund 2000 m3. Spitzenwert 3500 m3.
Bei einem 24-stündigen Dauerbetrieb können in den einzelnen Werken theoretisch folgende Tagesmengen entnommen werden:
Lippertswiese I: | 1 700 m3 |
Lippertswiese II: | 2 600 m3 |
Schachen/Reuss: | 4 300 m3 |
Arthesischer Brunnen Stötz 1): | 320 m3 |
Kirchenfeld2): | 1 500 m3 |
1) Diese Wasserfassung wird ohne Strom betrieben.
2) Dieses Werk ist z.Zt. nicht im Betrieb, vor Inbetriebnahme müsste erst die Wasserqualität geprüft werden (Zeitbedarf 1-3 Tage))
Auch bei einem totalen Ausfall der Stromversorgung über eine lange Zeit kann die Wasserversorgungs-Genossenschaft Muri eine gewisse Trinkwasserversorgung gewährleisten.
Die Wasserversorgungs-Genossenschaft Muri kann auf 3 voneinander unabhängige und leistungsfähige Wasserfassungsgebiete zurückgreifen.
Auch bei einer Verschmutzung eines Wasserfassungsgebietes (Strassen- oder Bahnunfall/massive Reuss-Überschwemmung) gewähren die anderen Wasserfassungsgebiete eine einwandfreie Trinkwasserversorgung der ganzen Gemeinde ohne Einschränkungen. Nur bei einem unvorstellbaren Super-GAU (Ausfall Reuss, Lippertswiese und Klosterfeld) müsste die Versorgung eingeschränkt werden. Die vorgeschriebene Mindest-Tagesmenge kann jederzeit eingehalten werden.